Wind und Gegenwind
Fristverländerung für Einwendungen bis Anfang November

Wind und Gegenwind – Fristverländerung für Einwendungen bis Anfang November

Zum Thema Windkraft kann man an den regionalen Planungsstandverband MV, Einwendungen, Anregungen, Gedanken schicken.

Eigentlich ist der Einsendeschluss der 6. Oktober, sofern man aber eine Nachricht an den Regionalen Planungsverband Vorpommern schreibt, und um Fristverlängerung bittet, wird diese bis Anfang November gewährt!

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich diese Fristverlängerung geben zu lassen! 

Einwendungen können auch Anregungen sein, wie:

Man ist nicht grundsätzlich gegen Windkraft, aber gegen zu große Anlagen, gegen zu viele Anlagen, gegen die Art der Beteiligung, gegen die Dimension der Besitzer der Grundstücke oder der Anlagen profitieren und andere nicht und so weiter.

Es wird in den nächsten Wochen sicher noch eine größere Diskussion geben, dann kann man das für seine eigenen Einwendungen benutzen. Bis jetzt gibt es für Anlagen auf Rügen keine Höhenbegrenzung.

Wenn sich aus der Bevölkerung gar nichts rührt, wird das sicher als Zustimmung gewertet. Insofern möchten wir euch bitten, diese Fristverlängerung zu beantragen und an den kommenden Diskussionen teilzunehmen und gegebenenfalls dann seine Einwendungen einzureichen.

© 2022 Hinterlandbühne e.V./ webdesign::mk