Spenden
Bei Spenden bis 200 € gilt laut Gesetz der Kontoauszug als Beleg gegenüber dem Finanzamt.
Bei Spenden über 200 € stellen wir gerne eine Spendenquittung aus.
Mitgliedsbeiträge dürfen wir nicht als Spenden quittieren.
Spendenkonto:
Hinterlandbühne Rügen e.V.
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